DIE KANZLEI

RECHTSANWÄLTIN THERESE SPIEGELBERG

 

Meine Kanzlei habe ich im Jahr 1995 gegründet. Meine Schwerpunkte liegen im Betreuungs- und Nachlassrecht mit den verwandten Nebengebieten. Hier führe ich, bestellt von den jeweils zuständigen Vormundschafts- und Nachlassgerichten, Betreuungen und Nachlasspflegschaften. Ich übernehme General- und Vorsorgevollmachten und berate Sie gerne auch zum Thema der Patientenverfügung. Ebenso gehört die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu meinen Schwerpunkten. Weiterhin werde ich von verschiedenen Vormundschaftsgerichten mit Verfahrens- und Ergänzungspflegschaften betraut.

 

Insbesondere im Bereich der General- und Vorsorgevollmachten im Spannungsfeld zur gesetzlichen Betreuung besteht oft ein großer Beratungsbedarf. Hier werden viele Fragen aufgeworfen: Was geschieht, wenn ich krank werde und mich nicht mehr selbst um meine Angelegenheiten kümmern kann? Werde ich entmündigt? Wer kann sich um meine Angelegenheiten kümmern? Wie sichere ich mich für den Notfall ab? Wann sollte ich eine Vollmacht erteilen?

 

In der Kanzlei werde ich bei meiner Arbeit von drei tatkräftigen Mitarbeiterinnen unterstützt.

 

Mein Ziel ist es, meinen Mandanten, Betreuten und Pfleglingen durch rechtlich kompetente und seriöse persönliche Beratung sowie Unterstützung in prekären Lebenslagen eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen. Dabei werden individuelle, sozusagen für einen jeden „maßgeschneiderte“ Modelle und Wege erarbeitet.

Rechtsanwaltskanzlei Therese Spiegelberg